der InterAlpen Immobilien GmbH
Stand: 11. August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Maklerverträge und sonstige maklerbezogene Dienstleistungen der InterAlpen Immobilien GmbH, Bahnhofstraße 27, 83684 Tegernsee („Makler“), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Makler und dem Vertragspartner haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Maklervertrag und Leistungen
Der Makler erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, insbesondere beim Verkauf, Kauf, der Vermietung oder Anmietung von Immobilien.
Art und Umfang der Tätigkeit bestimmen sich nach dem jeweiligen Maklervertrag beziehungsweise der individuell getroffenen Vereinbarung.
Ein Maklervertrag über den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder über die Vermittlung eines solchen Vertrags bedarf der gesetzlichen Textform.
Soweit der Makler einem Interessenten Objektinformationen übermittelt, begründet die bloße Übermittlung von Informationen nicht in jedem Fall bereits einen entgeltlichen Maklervertrag. Eine Provisionspflicht entsteht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen sowie eine entsprechende Provisionsvereinbarung vorliegen.
3. Angebote und Objektangaben
Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Die vom Makler zur Verfügung gestellten Objektinformationen beruhen überwiegend auf Angaben des Eigentümers, Verkäufers, Vermieters, Bauträgers, Verwalters oder sonstiger Dritter.
Der Makler prüft diese Angaben grundsätzlich nicht eigenständig auf vollständige sachliche und rechtliche Richtigkeit, soweit nicht eine entsprechende Prüfung ausdrücklich vereinbart wurde oder sich eine Prüfungspflicht aus den Umständen des Einzelfalls ergibt.
Der Makler wird ihm bekannte wesentliche Umstände, die für die Entscheidung des Vertragspartners erkennbar von Bedeutung sind, nicht verschweigen.
4. Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen
Die vom Makler zur Verfügung gestellten Objektinformationen, Exposés und sonstigen Unterlagen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Maklers nicht gestattet, soweit nicht die Weitergabe aufgrund des Vertragszwecks erforderlich oder gesetzlich zulässig ist.
Führt eine unberechtigte Weitergabe von Maklerinformationen dazu, dass ein Dritter aufgrund des vom Makler erbrachten Nachweises oder seiner Vermittlungstätigkeit einen Hauptvertrag abschließt, bleiben gesetzliche Schadensersatz- und Provisionsansprüche des Maklers unberührt.
Eine pauschale Vertragsstrafe wird hierdurch nicht vereinbart.
5. Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer beziehungsweise Vermieter als auch für den Käufer beziehungsweise Mieter tätig werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und kein Interessenkonflikt entgegensteht.
Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser bleiben insbesondere die gesetzlichen Vorschriften der §§ 656a bis 656d BGB unberührt.
6. Maklerprovision
Eine Maklerprovision wird nur geschuldet, wenn sie wirksam vereinbart wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Provisionsanspruch vorliegen.
Die jeweilige Höhe der Provision ergibt sich aus dem individuellen Maklervertrag, dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Exposé oder einer sonstigen ausdrücklichen Provisionsvereinbarung.
Die Provision wird grundsätzlich mit wirksamem Abschluss des Hauptvertrags fällig, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben oder individuell nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Kaufverträgen über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, bei denen der Käufer Verbraucher ist, gelten zwingend die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 656b bis 656d BGB.
Ist der Makler für beide Parteien eines solchen Kaufvertrags provisionspflichtig tätig, kann eine Vergütung von beiden Parteien nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vereinbart und verlangt werden.
Hat nur eine Partei den Maklervertrag abgeschlossen und soll die andere Partei an den Maklerkosten beteiligt werden, gelten ebenfalls die gesetzlichen Voraussetzungen des § 656d BGB.
7. Vorkenntnis
Ist dem Vertragspartner die vom Makler nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, soll er den Makler hierüber unverzüglich in Textform informieren.
Aus einer unterlassenen Mitteilung allein folgt keine automatische Provisionspflicht. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruchs.
8. Ersatz- und Folgegeschäfte
Ein Provisionsanspruch kann auch entstehen, wenn anstelle des ursprünglich vorgesehenen Hauptvertrags aufgrund der Maklertätigkeit ein wirtschaftlich im Wesentlichen gleichwertiger Hauptvertrag zustande kommt und die gesetzlichen Voraussetzungen eines Provisionsanspruchs erfüllt sind.
Ob eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit beziehungsweise Identität vorliegt, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls und den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Provisionspflicht für beliebige andere oder lediglich mittelbar mit dem ursprünglichen Nachweis zusammenhängende Geschäfte wird nicht vereinbart.
9. Informations- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dem Makler alle für die Durchführung des Maklerauftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und nach bestem Wissen richtig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber soll den Makler insbesondere über ihm bekannte tatsächliche oder rechtliche Umstände informieren, die für die Vermarktung oder den Abschluss des Hauptvertrags wesentlich sein können.
Der Auftraggeber informiert den Makler unverzüglich, wenn ein Hauptvertrag über ein vom Makler nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zustande gekommen ist.
Soweit dies zur Prüfung eines Provisionsanspruchs erforderlich ist, kann der Makler einen geeigneten Nachweis über den Abschluss und den provisionsrelevanten Inhalt des Hauptvertrags verlangen. Nicht erforderliche personenbezogene oder vertrauliche Informationen können geschwärzt werden.
10. Vollmachten und Beschaffung von Unterlagen
Soweit zur Durchführung des Maklerauftrags erforderlich, kann der Auftraggeber dem Makler gesonderte Vollmachten erteilen, insbesondere zur Einholung von Unterlagen oder zur Einsichtnahme in Grundbuch-, Bau-, Verwaltungs- oder WEG-Unterlagen.
Soweit gesetzlich oder von der jeweiligen Behörde beziehungsweise Stelle erforderlich, ist hierfür eine gesonderte Vollmacht des Berechtigten vorzulegen.
Diese AGB allein ersetzen keine gesonderte Vollmacht, wenn für die betreffende Handlung eine besondere Vollmacht erforderlich ist.
11. Einschaltung Dritter und Kooperationspartner
Der Makler ist berechtigt, zur Erfüllung des Maklerauftrags Mitarbeiter, Kooperationspartner oder andere Makler einzuschalten, soweit dem keine berechtigten Interessen des Vertragspartners entgegenstehen.
Für den Vertragspartner entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, sofern diese nicht zuvor ausdrücklich vereinbart wurden.
12. Aufwendungsersatz
Ein Anspruch auf Ersatz besonderer Aufwendungen besteht nur, wenn ein solcher Aufwendungsersatz zuvor ausdrücklich vereinbart wurde.
Art und Umfang der erstattungsfähigen Aufwendungen müssen für den Vertragspartner hinreichend bestimmt oder bestimmbar sein.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
13. Haftung
Der Makler haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, soweit dieses anwendbar ist,
- sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Makler auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Makler haftet nicht für die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit eines vermittelten Vertragspartners, sofern der Makler keine entsprechenden Garantien übernommen oder ihm bekannte wesentliche Umstände pflichtwidrig verschwiegen hat.
Für Angaben über Immobilien gilt ergänzend Ziffer 3 dieser AGB.
14. Verjährung
Für Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Eine Verkürzung zwingender gesetzlicher Verjährungsfristen durch diese AGB erfolgt nicht.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Tätigkeit beginnt, gelten hinsichtlich des Beginns der Leistung, eines etwaigen Wertersatzes und des Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Vorschriften.
Diese AGB ersetzen nicht die erforderliche individuelle Widerrufsbelehrung.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der InterAlpen Immobilien GmbH.
Eine Einwilligung in eine Datenverarbeitung wird durch die bloße Einbeziehung dieser AGB nur dann erteilt, wenn dies rechtlich zulässig und die betreffende Einwilligung ausdrücklich, freiwillig und hinreichend bestimmt erklärt wurde.
17. Änderungen dieser AGB
Für einen Maklervertrag gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB.
Spätere Änderungen dieser AGB werden nicht allein dadurch Bestandteil eines bereits bestehenden Vertrags, dass die geänderte Fassung auf der Website veröffentlicht wird.
Soweit bei einem laufenden Vertragsverhältnis eine Änderung erforderlich werden sollte, wird der Vertragspartner hierüber in geeigneter Form informiert. Eine Änderung bestehender Vertragsbedingungen erfolgt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen oder aufgrund einer wirksamen Vereinbarung zwischen den Parteien.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der InterAlpen Immobilien GmbH als Gerichtsstand vereinbart.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
19. Kommunikation und Textform
Vertragliche Erklärungen und Mitteilungen können, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail.
Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen AGB, soweit gesetzlich zulässig.
Gesetzliche Formvorschriften, insbesondere notarielle Beurkundungs- oder Schriftformerfordernisse, bleiben unberührt.
20. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt; an ihre Stelle treten vielmehr die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
InterAlpen Immobilien GmbH
Bahnhofstraße 27
83684 Tegernsee
Deutschland
Immobilienmakler gemäß § 34c GewO
Stand der AGB: 11. August 2026